Ehrenamtlich, freiwillig und beruflich tätige Frauen und Männer sind im SKM gemeinsam tätig; sie arbeiten gleichberechtigt und partnerschaftlich zusammen – eine wesentliches Merkmal der Arbeit.
Wir verstehen unter
- freiwilligem Engagement eine Tätigkeit, zu der man sich, ohne eine Verpflichtung einzugehen, entschieden hat. Das Engagement kann einmalig oder stundenweise sein, bei regelmäßigen Einsätzen auch einen größeren zeitlichen Umfang einnehmen. Es geschieht unentgeltlich, d.h. es wird keine Entschädigung für die aufgebrachte Zeit bezahlt, sondern es werden ausschließlich entstandene Kosten ersetzt.
- Ehrenamt eine besondere Form des freiwilligen Engagements, bei der die Person in ein Amt gewählt bzw. für eine bestimmte Zeit dazu bestellt (Vorstand, Schöffe, Betreuer, Bewährungshelfer) wird. Die Dauer des Engagements ist durch die Amtsperiode bzw. Bestellung festgelegt. Der Ehrenamtliche kann entscheiden, was er mit welcher Intensität tut, er unterliegt jedoch rechtlichen Vorschriften, ist Vereinsorganen oder staatlichen Behörden gegenüber verantwortlich.
Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist im SKM in den unterschiedlichsten Bereichen, mit ganz verschiedenen Aufgaben möglich.
Lassen Sie sich von den Beispielen inspirieren und motivieren – wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!